AGB

Schirm & Charme
Stadtführungen Melanie Meyer

Stand: April 2015

  1. Geltungsbereich und anwendbares Recht
    1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Angebote und Leistungen sowie auch zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Schirm & Charme und dem Kunden. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.
    1.2.    Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen sind mit Schirm & Charme abzustimmen und bedürfen der Schriftform sowie der Bestätigung von Schirm & Charme
    1.3. Der Kunde kann Klagen gegen den Gästeführer nur an dessen allgemeinen Gerichtsstand erheben.
    1.4. Für Klagen des Gästeführers gegen den Kunden ist der allgemeine Gerichtsstand des Kunden maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitz.
    1.5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
  1. Vertragsschluss, Auftrag, Teilnehmerzahl
    2.1. Mit seiner Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch kann, bietet der Auftraggeber, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
    2.2. Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall aber schriftlich erfolgen.
    Bei verbindlichen kurzfristigen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung gegeben. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien den Auftrag als verbindlich an.
    2.3. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen).
    2.4. Wird die Teilnehmerzahl überschritten, ist Schirm & Charme berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen, welcher entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen vollständig zu vergüten ist. Kann aufgrund von Kurzfristigkeit kein zweiter Gästeführer gestellt werden, kann nach Ermessen des Gästeführers die Tour trotzdem durchgeführt werden. In diesem Fall besteht ein Vergütungsanspruch in Höhe des eineinhalbfachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    3.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung laut Buchungsbestätigung oder auf der Website beschriebener Leistungen ein.
    3.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Flyer, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen besuchter Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn sie unter in der Buchungsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind. Sie werden als Leistungen von Drittanbietern gekennzeichnet.
    3.3. Der fällige Rechnungsbetrag ist 10 Tage vor Durchführungsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen. Die Rechnung geht dem Kunden per E-Mail in der Regel mit der Buchungsbestätigung zu.
    3.4. Ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Führung besteht kein Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.
    3.5. Nimmt der Kunde an einer öffentlichen Tour teil, die regelmäßig stattfindet und dessen Termine auf der Website genannt werden, erfolgt die Zahlung in bar vor Ort vor Tourbeginn.
    3.6. Alle Preise sind Endpreise und enthalten gemäß §19 Abs. 1 des UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung). Sämtliche Preise sind in Euro angegeben.
  1. Kündigung, Rücktritt, Storno, Nichterscheinen durch den Kunden
    4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.
    4.2. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und von Schirm & Charme bestätigt werden. Die Stornogebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts:
    – bis zum 10. Tag vor Leistungsbeginn: 25% des Gesamtpreises
    – bis zum 5. Tag vor Leistungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
    – am Tag der Leistung 90% des Gesamtpreises
    4.3. Bei Verspätung des Kunden/ der Gruppe hält der Gästeführer eine Wartezeit von 30 Minuten ab vereinbartem Leistungsbeginn beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen. Es werden 100% des vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
    4.4. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Es liegt im Ermessen des Gästeführers, die Führung in vereinbarter Länge zu ermöglichen. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Tour.
    4.5. Umbuchungen (Änderungen von Termin, Uhrzeit, Strecke) sind bis zum 5. Tag vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Danach können Änderungen nur durch Kündigung nach den oben genannten Bedingungen und anschließender Neubuchung erfolgen.
  1. Leistungen, Leistungsdurchführung, Mängel
    5.1. Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Buchungsbestätigung oder der auf der Website beschriebenen Leistungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
    5.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Auch im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) kann der Gästeführer durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer ersetzt werden. In diesem Fall wird der Kunde frühest möglich informiert.
    5.3. Kann die Leistung aufgrund von Krankheit des Gästeführers nicht erbracht werden und ist kein Ersatz zur organisieren, hat Schirm & Charme das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
    5.4. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen.
    5.5. Die Leistung wird bei jedem Wetter durchgeführt. Es obliegt der Entscheidung des Gästeführers, eine Situation oder höhere Gewalt als gefährlich oder bedrohlich für die Gruppe einzuschätzen und Abweichungen von der angegeben Route und Führungsdauer vorzunehmen. Dies kann z.B. durch Unwetter, Großeinsätze von Polizei, Feuerwehr oder auch Großveranstaltungen eintreten. Sind diese bereits vor Leistungsbeginn bekannt, informiert Schirm & Charme den Kunden vorab über mögliche Änderungen oder Routenanpassungen.
    5.6. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
    5.7. Schirm & Charme hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten von Sehenswürdigkeiten, Kirchen, Museen und öffentlichen Gebäuden.
    5.8. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige Ansprüche entfallen, wenn diese Mängel nicht angezeigt und keine Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wird.
    5.9. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Tour ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die  Durchführung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
    5.10. Kombinierte Bus-/Fußführungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Guide-Sitzplatz durchgeführt werden. Andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, die Tour bei Fortbestand seines Vergütungsanspruchs abzulehnen.
  1. Haftung
    6.1. Die Haftung ist auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung, und Abwicklung beschränkt.
    6.2. Der Stadtführer haftet nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden.
    6.3. Schirm & Charme haftet nicht für die Leistungen, Unterlassungen oder bei Mängeln Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Hafenrundfahrt, Restaurantbesuche, Sehenswürdigkeiten, usw.) die im Rahmen der Führung besucht werden.
    6.4. Bei Führungen, an denen Kinder bzw. minderjährige Personen teilnehmen, übernimmt Schirm & Charme keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin bei den Eltern oder den begleitenden und zuständigen Erwachsenen (z.B. Lehrern). Jeder Teilnehmer hat für ausreichende Aufsicht sowie eigene Sicherheit zu sorgen.

7. Datenschutz
7.1. Alle kundenbezogenen Daten werden zur Leistungserfüllung verarbeitet und genutzt und nur mit Zustimmung an Drittanbieter weitergegeben.
7.2. Falls aufgrund von Krankheit eine Vertretung für die Tour organisiert werden muss, werden dem neuen Gästeführer die für die Durchführung relevanten Daten übermittelt.
7.3. Der Kunde stimmt zu, dass die zur Verfügung gestellten Daten auch für die weitere Kundenbetreuung genutzt werden dürfen.
7.4. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Website sind auf schirmundcharme.hamburg im Menüpunkt Datenschutz erläutert.